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Führerschein-Umtausch – Fristen, Unterlagen und Kosten

Bis zum Jahre 2033 sollen gemäß einer EU-Richtlinie alle Führerscheine in den Mitgliedsstaaten einheitlich gestaltet und fälschungssicher sein. Somit sind viele Autofahrer verpflichtet, ihre Führerscheine zu tauschen. Da Führerscheine in der Regel ein Leben lang gültig ist, rief diese Regelung Unmut hervor. Ziel ist es, alle Führerscheine der EU-Bürger in einer Datenbank zusammenzufassen. Maßgeblich für den Umtausch des Führerscheins ist das Datum Ihrer Geburt.

Einheitliche Führerscheindokumente in der EU

Seit vielen Jahren gibt es für alle Staaten der EU einheitliche Regelungen zum Erwerb des Führerscheins. Auch das Ausweisdokument wurde vereinheitlicht. Es liegt im Scheckkartenformat vor. Die nationalen Führerscheine haben bislang ihre Gültigkeit behalten. Dies hat sich nun geändert. Wenn Sie noch im Besitz des rosafarbenen BRD-Führerscheins oder eines Führerscheindokuments aus der DDR sind, müssen Sie diesen in den nächsten Jahren tauschen. Gleiches gilt, wenn Sie ein Dokument im Scheckkartenformat besitzen, das bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurde. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist Ihr Geburtsdatum. Menschen in hohem Lebensalter sind von der Pflicht zum Umtausch des Führerscheins durch eine Frist bis 2033 ausgenommen.

Maßgeblich für den Führerschein-Umtausch: Das Geburtsdatum

Um einen hohen Ansturm auf die Führerscheinstellen zu verhindert, hat der Gesetzgeber die Pflicht zum Tausch der Dokumente gestaffelt. Somit ist es von Ihrem Geburtsdatum oder dem Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins abhängig, wie lange das bisherige Dokument gültig ist. Beachten Sie, dass Sie nach dem Ablauf der Frist mit dem alten Führerschein ein Verwarngeld von 10 EUR riskieren. Da die Fristen schon längere Zeit bekannt gegeben sind, ist der Umtausch aus rechtlicher Sicht zumutbar. Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass Sie den Führerschein-Umtausch jederzeit vornehmen können. Sie müssen nicht warten, bis Ihre Altersgruppe mit dem Austausch dran ist.

Folgende Fristen hat der Gesetzgeber festgelegt:

1. Ausstellung des Führerscheins bis einschließlich 31. Dezember 1998

  • Geburtsjahr vor 1953: 19.1.2033
  • Geburtsjahre 1953 – 1958: 19.1.2022
  • Geburtsjahre 1959 – 1964: 19.1.2023
  • Geburtsjahre 1965 – 1970: 19.1.2024
  • Geburtsjahr 1971 oder später: 19.1.2025

2. Ausstellung des Führerscheins ab dem 1. Januar 1999

  • Ausstellungsjahr 1999 – 2001: 19.1.2026
  • Ausstellungsjahr 2002 – 2004: 19.1.2027
  • Ausstellungsjahr 2005 – 2007: 19.1.2028
  • Ausstellungsjahr 2008: 19.1.2029
  • Ausstellungsjahr 2009: 19.1.2030
  • Ausstellungsjahr 2010: 19.1.2031
  • Ausstellungsjahr 2011: 19.1.2032
  • Ausstellungsjahr 2012 – 18.1.2013: 19.1.2033

Bei den angegebenen Daten handelt es sich nicht um Ausschlussfristen. Dies bedeutet, dass Ihr Führerschein nicht ungültig wird, wenn Sie die Frist versäumen. Dies unterscheidet den Pkw-Führerschein von den Dokumenten zum Führen eines Lkws oder eines Busführerscheins. Beachten Sie jedoch, dass die Nutzung des alten Führerscheins im Ausland bereits jetzt zu Problemen führen kann.

So verläuft der Führerschein-Umtausch

Für den Austausch des Führerscheins vereinbaren Sie einen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Führerscheinstelle. Sie legen Ihr Personaldokument und den alten Führerschein vor. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt.

Benötigte Unterlagen

Für die Ausstellung des neuen Führerscheins benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Foto. Im neuen Dokument werden alle Führerscheinklassen eingetragen, für die Sie eine Fahrprüfung abgelegt haben. Bei älteren Führerscheinklassen erfolgt eine Anpassung auf die jeweils neue Klasse. Sie verlieren mit dem Umtausch keine Berechtigung.

Kosten

Die Kosten für den neuen Führerschein betragen etwa 25 EUR. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig. Danach erfolgt der Umtausch wieder ohne Gesundheitsprüfung.

Weiterführende Links und Quellen