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B17 – Der Führerschein mit 17

Planen Sie den Führerschein mit 17? Hier erfahren Sie alles, was Sie über den B17, das begleitete Fahren mit 17 wissen müssen. Es erwarten Sie die Voraussetzungen, der Ablauf sowie die zu erwartenden Kosten des B17, die Voraussetzungen Begleitperson zu werden sowie das Thema Probezeit.

Allgemeines zum Führerschein mit 17

Der Führerschein ab 17, der unter der Bezeichnung B17 bekannt ist, bezeichnet das begleitete Fahren ab dem 17. Lebensjahr für die Führerscheinklassen B und BE. Mit eingeschlossen sind die Führerscheinklassen AM und L. Als Fahranfänger dürfen Sie bis zur Vollendung Ihres 18. Geburtstags ausschließlich im Beisein einer Begleitperson Ihren Pkw fahren.

Die Voraussetzungen

Den Antrag auf den Führerschein mit 17 dürfen Sie frühestens 6 Monate vor Vollendung Ihres 17. Lebensjahres stellen. Ihre Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag auf Fahrerlaubnis mit 17 zustimmen. Ihre spätere Begleitperson muss im Antrag benannt werden und Ihren Personalausweis und Führerschein in Kopie mit dem Antrag einreichen.

Der Ablauf

Nachdem Sie Ihren Antrag auf den Führerschein mit 17 bei Ihrer örtlich zuständigen Führerscheinstelle gestellt haben und dieser positiv beschieden wurde, melden Sie sich bei einer Fahrschule Ihrer Wahl zu Ihren Fahrstunden an.

Die Vorgaben hierzu sowie zu den abzulegenden Fahrprüfungen des B17 entsprechen denen des normalen Führerscheins.
Somit absolvieren Sie Ihre regulären Fahrstunden, deren Anzahl und Notwendigkeit der Fahrlehrer festlegt, sowie Ihre vorgeschriebenen Sonderfahrten, 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten sowie 3 Nachtfahrten.

Frühestens 3 Monate vor Ihrem 17. Lebensjahr dürfen Sie die theoretische Fahrprüfung ablegen. Die praktische Fahrprüfung darf frühestens 1 Monat vor Ihrem 17. Geburtstag folgen.

Anders als beim normalen Führerschein, erhalten Sie beim Führerschein mit 17 keine Führerschein-Karte, sondern eine Prüfbescheinigung. Da diese kein Foto des Inhabers enthält, muss dieser bis zur Ausstellung der Karte ein zusätzliches Ausweisdokument bei sich haben, zum Beispiel seinen Personalausweis.

Bis zur Vollendung Ihres 18. Lebensjahres dürfen Sie den Pkw nur in Begleitung einer in dieser Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Begleitperson führen.
Spätestens 3 Monate nach Ihrem 18. Geburtstag müssen Sie Ihre Prüfbescheinigung bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle gegen einen Führerschein austauschen.

Beachten müssen Sie auch das Thema Versicherung. Damit diese im Falle eines Unfalls zahlt, ist es erforderlich, die Versicherung zeitig darüber zu informieren, dass der Inhaber des Pkw einen B17 Führerschein erwirbt.

Führerschein mit 17: Die zu erwartenden Kosten

Für Ihren Führerschein mit 17 erwarten Sie Kosten von ca. 2.000 Euro.
Die Kosten des Führerscheins mit 17 setzen sich wie beim normalen Führerschein aus mehreren Posten zusammen:

  • einer Gebühr für die Anmeldung in der Fahrschule Ihrer Wahl (bis zu 200 Euro)
  • den Kosten für die absolvierten Theorie- sowie Praxisstunden inklusive Ihrer Sonderfahrten (bis zu 1.500 Euro)
  • den Kosten für die Anmeldung zur Theorie- und Praxisprüfung (bis zu 200 Euro)
    zusammen.

Weitere Kosten müssen Sie für Ihren Erste-Hilfe-Kurs, notwendige Passbilder, einen Sehtest, erforderliche Lernmaterialien und dergleichen einplanen. Zusätzlich fällt noch eine Gebühr für Ihre Antragstellung auf die Ersterteilung Ihrer Fahrerlaubnis an (ca. 50 Euro). Hinzu kommt noch eine kleinere Gebühr für die Ausfertigung der Prüfbescheinigung (ca. 8 Euro).

Führerschein mit 17: Wer kommt als Begleitperson in Betracht

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger des B17 ausschließlich im Beisein einer Begleitperson den Pkw führen.

Die Begleitperson des Fahranfängers mit der Fahrerlaubnis B17 muss mindestens 30 Jahre alt sein und namentlich in der Prüfbescheinigung des Fahranfängers eingetragenen sein. Dies geschieht durch die Fahrerlaubnisbehörde, der Führerscheinstelle. Erlaubt ist später eine unbegrenzte Anzahl an Begleitpersonen in die Prüfbescheinigung nachzutragen.

Da die Begleitperson dem Fahranfänger des Führerscheins mit 17 mit gutem Beispiel vorangehen soll, darf sie zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben und muss Ihre Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen.

Die begleitende Person muss keine Schulung absolvieren, um als solche infrage zu kommen. Sie kann aber an einer freiwilligen Infoveranstaltung der Fahrschule teilnehmen.

Eine Sonderregelung gilt für den Fall des Alkoholkonsums durch die Begleitperson. Beträgt der Blutalkohol mehr als 0,5 Promille oder steht die Begleitperson unter dem Einfluss berauschender Mittel, so ist sie als Begleitperson nicht zugelassen.

Probezeit des Führerscheins mit 17

Gemäß des § 2a StVG beginnt die Probezeit des Fahranfängers beim Führerschein mit 17 sofort mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung und beträgt 2 Jahre. Eine Ausnahme liegt vor, wenn bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde.