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Führerscheinstelle – Aufgaben, Zuständigkeit und Kosten

Wer keinen Führerschein hat, darf in Deutschland kein Kraftfahrzeug über öffentlichen Straßen fahren. Zumindest nicht legal. Zentrale Anlaufstelle für alles, was Erteilung, Erweiterung oder Entzug des Führerscheins betrifft, sind die Fahrerlaubnisbehörden. Alle wichtigen Informationen zu Aufgaben und Zuständigkeiten dieser Behörden finden Sie hier.

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Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über KontaktdatenAdressenÖffnungszeiten und weitere Informationen aller Führerscheinstellen in Deutschland nach Bundesländer geordnet.

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Was genau ist eine Fahrerlaubnisbehörde?

Fahrerlaubnisbehörden zählen zu den unteren Verwaltungsbehörden. Historisch bedingt sind die umgangssprachlich als Führerscheinstellen bezeichnet Behörden wie die Straßenverkehrsämter den kommunalen Ordnungsämtern zugeordnet. Die genaue Definition der Zuständigkeiten von Fahrerlaubnisbehörden ist in § 73, Absatz 1, Satz 1 FeV (FeV = Fahrerlaubnis-Verordnung oder Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) festgelegt.

Welche Aufgaben haben Fahrerlaubnisbehörden?

Der Aufgabenbereich einer Führerscheinstelle umfasst alles, was im Zusammenhang mit der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr steht. Das heißt, die Behörde ist für die Ersterteilung, die Neuerteilung oder die Erweiterung von Führerscheinen zuständig.

Die wichtigsten Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörden sind:

  • Erst- und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Ausstellung eines Ersatzführerscheins
  • Umschreibungen und Verlängerungen der Fahrerlaubnis
  • Namensänderungen in der Fahrerlaubnis
  • Erteilung einer Fahrerkarte
  • Entzug der Fahrerlaubnis

Erst- und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Wenn Sie einen Führerschein machen wollen, müssen Sie die Ersterteilung bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen. Der Antrag muss in Schriftform erfolgen. Von Amts wegen wird anschließend prüft, ob etwas gegen die Erteilung der Fahrerlaubnis spricht. Nach bestandenen Prüfungen wird die Fahrerlaubnis ausgestellt. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, müssen Sie, um wieder ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führen zu dürfen, eine Neu- oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

Erweiterung der Fahrerlaubnis

Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind und weitere Klassen eintragen lassen möchten, müssen Sie dies ebenfalls bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Ausstellung eines Ersatzführerscheins

Wenn Ihr Führerschein verloren gegangen ist, müssen Sie als Inhaber den Verlust zeitnah anzeigen. Um weiter ein Fahrzeug führen zu dürfen, müssen Sie bei der Führerscheinstelle die Ausstellung eines Ersatzführerscheines beantragen. Sobald der Ersatzführerschein ausgestellt ist, verliert der verloren gegangene Führerschein seine Gültigkeit. Sollte er wieder auftauchen, müssen Sie ihn unverzüglich abgeben.

Im Falle eines Diebstahls Ihres Führerscheins müssen Sie den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei anzeigen und die Ausfertigung eines Ersatzführerscheins beantragen. Damit Sie einen Ersatzführerschein wegen Diebstahls beantragen können, müssen Sie entweder eine eidesstattliche Versicherung oder eine offizielle Diebstahlsanzeige vorlegen. Auf Wunsch erhalten Sie von der Führerscheinstelle für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Dokuments eine gebührenpflichtige, vorläufige Fahrerlaubnis.

Umschreibungen und Verlängerungen der Fahrerlaubnis

Bei der Führerscheinstelle können Sie auf Antrag ihren alten Papierführerschein gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen und nach 15 Jahren verlängern lassen. Auch eine Verlängerung der Führerscheinklassen C und D sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann nur durch die Führerscheinstelle erfolgen. Die Verlängerungen sollten rechtzeitig, das heißt mindestens 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis beantragt werden.

Namensänderungen in der Fahrerlaubnis

Im Laufe des Lebens ändert sich gelegentlich der Familiennamen. Beispielsweise nach einer Scheidung oder durch eine Heirat. Die Namensänderung wird in allen wichtigen persönlichen Dokumenten vermerkt. Zu diesen Dokumenten gehört auch die Fahrerlaubnis. Verpflichtend ist die Eintragung des neuen Namens in die Fahrerlaubnis in Deutschland jedoch nicht. Für Reisen ins Ausland ist die Eintragung jedoch empfehlenswert, um mögliche Komplikationen bei einer Kontrolle zu vermeiden. Da der Name im EU-Führerschein nicht geändert werden kann, ist eine Neuausstellung erforderlich. Wenn sie im Besitz eines alten Papier-Führerscheins sind, wird im Zuge der Namensänderung ein neuer EU-Führerschein ausgestellt.

Erteilung und Ausstellung einer Fahrerkarte

Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen möchten, für das ein digitales Kontrollgerät vorgeschrieben ist, benötigen Sie eine Fahrerkarte. Für die Beantragung einer Fahrerkarte benötigen Sie einen gültigen Kartenführerschein. Sollten Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, können Sie diesen zusammen mit der Ausstellung einer Fahrerkarte beantragen.

Entzug der Fahrerlaubnis

Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil für eine bestimmte Zeit angeordnet wird, erfolgt der Einzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle. Für die Dauer des Entzugs wird die Fahrerlaubnis vom Amt aufbewahrt. Die Führerscheinstelle handelt also beim Fahrerlaubnisentzug nicht eigenmächtig, sondern ausschließlich auf Anweisung. Darüber hinaus werden alle Inhaber von Führerscheinen auf Probe sowie Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer überwacht, die in der Flensburger Verkehrssünderkartei (Fahreignungsregister) registriert sind.

In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde von sich aus tätig werden, wenn von einem Gericht oder durch Mitteilung aus Flensburg Auffälligkeiten bekannt werden. Beispielsweise Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. In diesen Fällen kann Führerscheinstelle die betroffenen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer und Festsetzung einer Frist dazu auffordern, eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) durchzuführen.

Welche Gebühren erhebt die Führerscheinstelle?

Welche Gebühren Fahrerlaubnisbehörden erheben dürfen, ist in der GebOSt, der „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ festgelegt. Der Gesetzgeber räumt den Behörden einen gewissen Spielraum bei der Festlegung ein.

Mit den folgenden Gebühren müssen Sie rechnen:

  • Beantragung der Ersterteilung eines Führerscheins: 35 – 50 Euro
  • Prüfung eines Antrags auf Erteilung, Verlängerung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis: 5,10 Euro
  • Umtausch des alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein: 24 Euro
  • Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug: 33,20 bis 256 Euro
  • Erteilung, Ersatzausstellung oder Versagung des internationalen Führerscheins: 11,20 bis 15,30 Euro

Die Gebühren für den Umtausch des alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein sind mit 24 Euro überall in Deutschland gleich hoch.

Welche Unterlagen werden von der Fahrerlaubnisbehörde benötigt?

Für die Beantragung eines neuen Führerscheins muss ein gültiger Personalausweis sowie ein biometrisches Lichtbild bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Dies gilt sowohl für die erste Ausstellung eines Führerscheins wie auch für die Neuausstellung nach einem Verlust oder Diebstahl. Wenn der Führerschein nach einem Führerscheinentzug wieder ausgehändigt werden soll, sind diese Unterlagen ebenfalls erforderlich. Falls kein gültiger Personalausweis vorhanden ist, genügt in der Regel ein Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung. Die Meldebescheinigung darf jedoch nicht älter als 3 Monate sein.

Wenn eine Erweiterung des Führerscheins für die Klassen D und D1 beantragt wird, muss zusätzlich zum Personalausweis ein polizeiliches Führungszeugnis für die Vorlage bei Behörden (Beleg-Art O) bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden. Das Führungszeugnis wird von der ausstellenden Behörde direkt an die Führerscheinstelle übersandt. Einsicht in das Führungszeugnis wird auf Antrag gewährt.

Für den Umtausch des alten Papierführerscheins (ausgestellt bis 31.12.1998) in den EU-Kartenführerschein wird von der Führerscheinstelle der alte Führerschein benötigt. Auf Wunsch kann der alte Papierführerschein nach dem Umtausch behalten werden. Er wird dann gestanzt (gelocht) sodass erkennbar ist, dass er nicht mehr gültig ist. Wenn ein internationaler Führerschein beantragt wird, ist wiederum der EU-Kartenführerschein erforderlich. Für die Beantragung eines internationalen Führerscheins reicht der alte Führerschein aus Papier nicht aus. Um unnötige Wege und Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle über die benötigten Unterlagen informieren.

Wie kann ich einen Termin bei der Führerscheinstelle vereinbaren?

Vor einigen Jahren war eine Terminvereinbarung für die Erledigung von Behördengängen bei der Führerscheinstelle nicht möglich. Die Folge waren mitunter lange Warteschlangen vor den Schaltern. Heute kann bei den meisten Führerscheinstellen online, telefonisch oder auch per E-Mail ein Termin reserviert werden. Die meisten Führerscheinstellen sind mittlerweile mit einer eigenen Website online, auf der Anmeldeformulare für einen Termin zur Verfügung gestellt werden.

Weiterführende Links und Quellen