Die Führerscheinklassen in Deutschland im Überblick
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In Deutschland gib es mittlerweile eine große Anzahl unterschiedlicher Führerscheinklassen. Die Führerscheinklassen berechtigen zum Fahren verschiedener Fahrzeuge. Sie benötigen nicht für jeden Fahrzeugtyp einen eigenen Führerschein. Jedoch ist es wichtig zu wissen, welche Fahrzeugkategorien in der eigenen Fahrerlaubnis mit eingeschlossen sind und für welche Fahrzeuge Sie einen eigenen Führerschein erwerben müssen.
Übersicht der Führerscheinklassen
Führerscheinklasse | Kraftfahrzeugtyp |
---|---|
Führerscheinklassen – Krafträder | |
AM | Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
A1 | Krafträder bis 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung |
A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt |
A | Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge |
Führerscheinklassen – Pkw | |
B | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse |
BF17 | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (Mindestalter: 17 Jahre) |
B96 | Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einer Kombination von 3.500 bis 4.250 kg zulässige Gesamtmasse |
B196 | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse sowie Leichtkrafträder bis 125 ccm (inkl. Beiwagen) |
B197 | Automatik- und manuell betriebene Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (mit Automatikprüfung) |
BE | Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg |
Führerscheinklassen – Lkw | |
C1 | Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 und 7.500 kg |
C1E | Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse C1 und Anhänger über 750 kg oder Klasse B mit Anhänger über 3.500 kg |
C | Kraftfahrzeuge mit mehr als 3.500 kg Gesamtmasse |
CE | Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg |
Führerscheinklassen – Bus | |
D1 | Busse bis 8 m Länge, die zwischen 8 und 16 Personen befördern (ohne Fahrer) |
D1E | Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg |
D | Kraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen befördern können (ohne Fahrer) |
DE | Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg |
Weitere Führerscheinklassen | |
L | Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h |
T | Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h |
Führerscheinklassen B zum Fahren von PKWs
Am Häufigsten wird die Klasse B erworben und zwar deswegen, weil sie der klassische Autoführerschein ist. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt, um diesen Führerschein machen zu können.
Sie können damit bis zu 8 Fahrzeuginsassen transportieren, vorausgesetzt Ihr Auto verfügt über diese zusätzliche Anzahl an Sitzplätzen.
Fahrerlaubnisklasse B
Insgesamt dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse B Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtmasse fahren. Darunter fallen Kleinlaster wie Transporter oder Lieferwagen. Außerdem ist auch das Fahren eines PKWs mit einem Anhänger bis zu 750 Kilogramm erlaubt. Wichtig ist für Sie zu wissen, dass das Gesamtgewicht von Auto und Anhänger die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten darf.
Fahrerlaubnisklasse B96
Möchten Sie einen Anhänger mit mehr Gewicht als 750 Kilogramm an Ihr Auto anhängen, benötigen Sie die Führerscheinklasse B96. Sie müssen aber bei der Klasse B96 darauf achten, dass das Gesamtgewicht von Auto und Anhänger auf 4.250 Kilogramm begrenzt ist.
Fahrerlaubnisklasse BE
Wenn Sie Ihr Auto mit einem Wohnmobil fahren wollen, müssen Sie die Führerscheinklasse BE erwerben. Mit diesem Führerschein darf ein Anhänger von bis zu 3,5 Tonnen gezogen werden.
Fahrerlaubnisklasse B17
Die Führerscheinklasse B17 gibt es erst seit einigen Jahren in Deutschland und erlaubt das begleitete Fahren ab 17 Jahren. Diesen Führerschein können Sie sechs Monate vor Ihrem 17. Geburtstag beginnen. Sie müssen vorab die Begleitpersonen bestimmen, die mindestens 30 Jahre alt sein müssen und seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines Führerscheins sind. Zudem darf die Begleitperson maximal einen Punkt in Flensburg haben.
Fahrerlaubnisklasse B1
Sie finden in Ihrem Führerschein auch die Klasse B1. Diese Klasse gibt es in Deutschland nicht. Da aber die Führerscheine der EU gleich aussehen, ist sie im Führerschein zu finden und in Deutschland durchgestrichen.
Das Fahren von Krafträdern mit den Führerscheinklassen A
Die Unterteilung der Krafträder in der Klasse A ist durch die maximale Geschwindigkeit, die maximale Nutzleistung und den Hubraum der Fahrzeuge gekennzeichnet.
- Die kleinste Führerscheinklasse ist die Klasse AM.
- Die Führerscheinklasse AM vereint die früheren Klassen S und M.
Mit diesem Führerschein dürfen Sie kleine und leichte Krafträder wie Roller, Mopeds und Quads fahren. Er wird deswegen auch als Roller-oder Mopedführerschein bezeichnet. Jedoch darf die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge nur 45 Stundenkilometer erreichen. Die maximale Nutzleistung beträgt 4 Kilowatt, und der Hubraum ist auf 50 Kubikzentimeter begrenzt. Das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM beträgt 16 Jahre.
Die Führerscheinklassen A, A1 und A2
Der Motorradführerschein ist in Deutschland in die Klassen A, A1 und A2 unterteilt.
Fahrerlaubnisklasse A1
Den Führerschein der Klasse A1 können Sie mit 16 Jahren erwerben. Mit dem A1 Führerschein erhalten Sie automatisch den AM Führerschein. Sie dürfen Motorräder mit oder ohne Beiwagen und mit maximal 125 Kubik Hubraum bedienen. Die maximale Leistung beträgt 11 kW, das entspricht 15 PS und maximal 0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht sind erlaubt.
Fahrerlaubnisklasse A2
Mit der Führerscheinklasse A2 können Sie Motorräder bis 35 kW Leistung fahren. Das sind knapp 48 PS. In dieser Klasse entfällt die Hubraumbegrenzung. Der A2 Führerschein erlaubt Ihnen das Fahren aller Krafträder der Klassen A1 und A2. Für den Führerschein der Klasse A2 müssen Sie 18 Jahre alt sein. Sollten Sie die Führerscheinklasse A1 bereits seit mindestens 2 Jahren besitzen, können Sie sich nach Absprache mit Ihrem Fahrlehrer direkt zur praktischen Prüfung anmelden.
Fahrerlaubnisklasse A
Mit der Führerscheinklasse A dürfen Sie sämtliche Zwei- und Dreiräder steuern. Sie müssen beim Erwerb des Führerscheins 24 Jahre alt sein. Besitzen Sie bereits seit mindestens zwei Jahren den A2 Führerschein, können Sie bereits mit 20 Jahren die Führerscheinklasse A machen. Zudem sind beim Vorbesitz der Klasse A2 seit zwei Jahren keine Fahrstunden mehr erforderlich, wenn der Fahrlehrer dem zustimmt.
Führerscheinklassen C für LKWs
Für den Erwerb eines LKW Führerscheins müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Ausnahmen von der Altersbegrenzung können bei Ausbildungsberufen gemacht werden. Der LKW Führerschein wird allerdings nur für fünf Jahre erteilt. Anschließend müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen, um eine Verlängerung des Führerscheins zu erhalten. Für die Erlangung eines LKW Führerscheins müssen Sie im besitz des Führerscheins der Klasse B sein.
Fahrerlaubnisklasse C
Die Führerscheinklasse C berechtigt zum Steuern großer LKWs über 3,5 Tonnen ohne, dass die zulässige Gesamtmasse begrenzt ist. Zusätzlich dürfen Sie einen Anhänger mit maximal 750 kg ziehen. Sie können außer Ihnen selbst noch weitere acht Personen in dem LKW befördern.
Fahrerlaubnisklasse CE
Die Führerscheinklasse CE ergänzt den bereits vorhandenen Führerschein der Klasse C. Mit diesem Führerschein gibt es keine Beschränkung bei der zulässigen Gesamtmasse des LKWs oder des Anhängers. Das Mindestalter beim Erwerb liegt bei 21 Jahren.
Fahrerlaubnisklasse C1
Der LKW Führerschein der Klasse C1 erlaubt Ihnen kleinere LKWs bis 7,5 Tonnen sowie einen Anhänger bis 750 kg zu fahren. Diesen Führerschein dürfen Sie bereits ab 18 Jahren machen, immer vorausgesetzt, dass Sie schon den Führerschein der Klasse B besitzen.
Fahrerlaubnisklasse C1E
Mit der Führerscheinklasse C1E erweitern Sie Ihren C1 Führerschein. Sie können wie bei der Klasse C1 einen LKW bis 7,5 Tonnen fahren, doch darf der Anhänger schwerer als 750 kg sein. Das zulässige Gesamtgewicht von LKW und Anhänger liegt in dieser Führerscheinklasse bei 12 Tonnen. Ihr Mindestalter muss bei 18 Jahren liegen. Der C1 Führerschein wird vorausgesetzt.
Führerscheinklassen D für Busse
Mit den Klasse D Busführerscheinen sind Sie berechtigt, Kraftfahrzeuge zu fahren, die zur Beförderung von mehr als acht Personen ausgelegt sind. Sie als Fahrzeugführer werden hier nicht mitgezählt. Der besitz eines Klasse B Führerscheins ist für alle Busführerscheine Voraussetzung.
Fahrerlaubnisklasse D
Besitzen Sie den Führerschein der Klasse D, dann können Sie Linien-, Schul- und Reisebusse lenken, die mehr als 16 Fahrgäste befördern können. Das Mitführen eines Anhängers bis 750 kg ist erlaubt. Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein. Ausnahmen gibt es für Berufskraftfahrer mit IHK-Prüfung, die schon mit 21 Jahren diesen Führerschein erwerben können.
Fahrerlaubnisklasse D1
Mit dem D1 Führerschein ist es Ihnen erlaubt, Busse zu fahren, die ohne Fahrer für maximal 16 Fahrgäste ausgelegt und nicht länger als acht Meter lang sind. Die zulässige Gesamtmasse ist auf 750 kg begrenzt. Voraussetzungen ist, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Die Bescheinigung eines positiven ärztlichen Gesundheitschecks ist zusätzlich notwendig.
Fahrerlaubnisklasse D1E
Besitzen Sie einen Führerschein der Klasse D1E dürfen Sie einen Bus für maximal 16 Fahrgäste und einer Länge bis zu acht Metern Länge fahren. Der Unterschied zum D1 Führerschein liegt im Mitführen eines Anhängers über 750 kg, wobei das Gesamtgewicht von Bus und Anhänger bei 12 Tonnen liegt. Um den D1E Führerschein zu erhalten, müssen Sie bereits den D1 erworben haben. Weiterhin ist alle fünf Jahre ein ärztlicher Check des Seh-und Belastungsvermögens sowie des allgemeinen Gesundheitszustands zu erbringen.
Fahrerlaubnisklasse DE
Mit der Führerscheinklasse DE können Sie alle Arten von Bussen und Anhängern über 750 kg fahren. Sie müssen aber bereits die Klasse D vorweisen.
Die fort- und landwirtschaftlichen Führerscheinklassen L und T
Diese Führerscheinklassen benötigen Sie zum Fahren für Traktoren und Arbeitsmaschinen. Die erforderliche Klasse hängt von der Größe und Geschwindigkeit Ihrer Fahrzeuge ab. Diese Führerscheinklasssen können Sie bereits mit 16 Jahren erwerben.
Fahrerlaubnisklasse L
Die L Klasse umfasst Zugmaschinen bis 40 km/h. Mit einem Anhänger dürfen Sie nur 25 km/h fahren. Zusätzlich können Sie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und Fluförderzeuge bis 25 km/h bedienen.
Fahrerlaubnisklasse T
Mit dem T-Führerschein steuern Sie die land-und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge bis maximal 40km/h, oder Zugmaschinen bis 60km/h mit einem Anhänger.
Fahrerlaubnis fürs Mofa
An sich gibt es keinen Führerschein zum Mofa fahren, sondern eine Prüfbescheinigung. Diese umfasst sechs theoretische sowie eine praktische Stunde von je 90 Minuten. Sie müssen eine theoretische Prüfung mit 20 Fragen am Computer ablegen. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren und die Höchstgeschwindigkeit bei 25 km/h. Der Klasse B Führerschein berechtigt Sie zum Fahren eines Mofas.