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Führerschein verloren – So erhalten Sie einen neuen

Den Führerschein zu verlieren, ist ärgerlich, passiert aber häufig schneller als Sie denken. Jedoch besteht kein Grund zur Panik. Grundsätzlich ist es irrelevant, ob das Dokument gestohlen wurde oder einfach nur abhanden gekommen ist. Dennoch sollten Sie sich schnell darum bemühen, einen neuen Führerschein zu beantragen. Denn ohne ein gültiges Fahrerlaubnis-Dokument dürfen Sie kein Fahrzeug führen. Haben Sie Ihren Führerschein verloren und geraten in eine Verkehrskontrolle, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.

Führerschein verloren – Was ist zu tun?

Grundsätzlich hängt die Vorgehensweise davon ab, wie sie Ihren Führerschein verloren haben. Hierbei ist zu unterscheiden, ob er einfach aus Versehen abhanden gekommen oder gestohlen worden ist. Dazu wenden Sie sich zunächst an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, um einen Übergangsführerschein oder auch Ersatzführerschein zu beantragen. Der Übergangsführerschein ist allerdings nur eine bestimmte Zeit gültig. Er läuft ab, sobald der neue Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde eintrifft. Der Übergangsführerschein enthält kein Bild, sondern lediglich Name, Adresse sowie die zugelassenen Fahrerlaubnisklassen. Er ist ausschließlich in Verbindung mit einem amtlichen Personalausweis gültig.

Wenn Sie keinen Ersatzführerschein beantragen, dürfen Sie solange kein Kraftfahrzeug führen, bis Ihr neuer Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde eingetroffen ist. Außerdem sollten Sie beachten, dass der Ersatzführerschein lediglich für Fahrten im Inland bestimmt ist. Für Fahrten ins Ausland verliert er seine Gültigkeit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Ihr Führerschein gestohlen wurde, wird eine Diebstahlanzeige der Polizei benötigt. Sie belegt der Fahrerlaubnisbehörde, dass der Führerschein tatsächlich gestohlen wurde. Haben Sie den Führerschein jedoch verloren, müssen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine eidesstattliche Versicherung vorlegen. Sie dient dazu, um der Behörde zu versichern, dass Sie keine Urkundenfälschung betreiben, indem Sie sich mehrere Führerscheine ausstellen lassen. Des Weiteren wird ein aktuelles Lichtbild benötigt. In der Regel können Sie den Ersatzführerschein direkt mitnehmen.

Bearbeitungsdauer

Momentan müssen Sie bei der Beantragung Ihres neuen Führerscheins mit einer Bearbeitungszeit zwischen zwei und sechs Wochen rechnen. Je nach Landkreis und Bundesland kann die Bearbeitungszeit allerdings variieren.

Wie hoch sind die Kosten für einen neuen Führerschein?

Die Kosten für die Ausstellung eines neuen Führerscheins sind verhältnismäßig überschaubar. Mit der eidesstattlichen Versicherung müssen Sie mit Kosten von rund 72 Euro rechnen. Dazu kommen die Kosten für ein aktuelles Lichtbild.

Alter Führerschein wiedergefunden

Taucht Ihr alter Führerschein wieder auf, obwohl Sie bereits einen neuen Führerschein bereits bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt haben, müssen Sie dies unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen. In der Regel zieht sie Ihren alten Führerschein ein, um ihn zu vernichten. Andernfalls riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Hierbei ist der Hintergrund der Verdacht auf Dokumentenfälschung.

Was gilt es zu beachten, bis der neue Führerschein da ist?

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren und Ihnen bereits ein Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie diese vorläufige Fahrberechtigung immer mit sich führen. Allerdings müssen Sie beachten, dass diese nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis und auch nur in Deutschland gültig ist. Möchten Sie eine Fahrt ins Ausland unternehmen, können Sie gegen einen Aufpreis die Expressausstellung Ihres neuen Führerscheins beantragen.

Im Ausland den Führerschein verloren

Wenn Ihnen im Ausland Ihr Führerschein gestohlen wurde oder abhanden gekommen ist, müssen Sie dies dort bei der Polizei anzeigen. Der Grund dafür ist, dass Sie für die Rückfahrt eine Diebstahlsanzeige benötigen. Nur so können Sie eventuellen Missverständnissen bei Kontrollen entgegenwirken und drohende Bußgelder vermeiden. Auf der Heimreise nach Deutschland müssen Sie gegebenenfalls mehrere Grenzen überqueren. Werden Sie ohne Führerschein angehalten, müssen Sie im jeweiligen Transitland mit Bußgeldern rechnen. In der Schweiz beläuft sich dies auf 20 Franken, in Österreich auf 36 Euro und in Italien auf rund 86 Euro. Sobald Sie wieder zurück in Deutschland angekommen sind, müssen Sie einen Ersatzführerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass es zwar ärgerlich ist, wenn der Führerschein verloren geht. Allerdings ist es problemlos möglich, einen neuen Führerschein zu beantragen. Dazu wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Dort kann ein Ersatzführerschein beantragt werden. Dieser gilt allerdings nur innerhalb Deutschlands in Kombination mit dem Lichtbildausweis. Bei Fahrten ins Ausland verliert er seine Gültigkeit.

Sie sollten in jedem Fall einen Ersatzführerschein beantragen, da Sie andernfalls ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro im Rahmen einer Verkehrskontrolle riskieren. Wurde Ihr Führerschein gestohlen, benötigen Sie eine Diebstahlanzeige der Polizei, um einen neuen Führerschein zu beantragen. Haben Sie Ihren Führerschein lediglich verloren, müssen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine eidesstattliche Versicherung vorlegen. Außerdem benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild. Während Sie den Ersatzführerschein direkt mitnehmen können, müssen Sie bei der Beantragung Ihres neuen Führerscheins mit einer Bearbeitungszeit zwischen zwei und sechs Wochen rechnen.