Der Führerscheinentzug gilt im deutschen Verkehrsrecht als härteste Maßnahme, die Ihnen bei einer Verkehrssünde drohen kann. Sie verbietet Ihnen das flexible Fahren und schränkt Sie damit in ihrer Freizeit ein. Doch wie kommt es zu solch einem Führerscheinentzug? Wie lange kann Ihnen der Führerschein entzogen werden? Und wie bekommen Sie Ihren Führerschein wieder? Wie klären in diesem Artikel alle wichtigsten Fakten zum Führerscheinentzug!
Ab wann wird der Führerschein eingezogen? – Die wichtigsten Gründe im Überblick
Wie schon erwähnt ist der Führerscheinentzug die härteste Maßnahme des deutschen Verkehrsrechtes, weshalb Sie keine Sorgen machen müssen, Ihren Führerschein abgeben zu müssen, wenn Sie beispielsweise den Blinker nicht setzen oder kurz im Halteverbot stehen. Die Gründe für den Entzug des Führerscheins sind gravierender.
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss – Keine gute Idee!
Es ist kein Geheimnis, dass es nicht die beste Idee ist, ein Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol oder Drogen zu führen. Hierbei gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Daher verwundert es kaum, dass Sie bereits ab einem Wert von 0,3 Promille damit rechnen müssen, Ihren Führerschein abzugeben, sofern Sie den Verkehr besonders gefährden. Sobald Sie Ihr Fahrzeug allerdings mit einem Promillewert über 1,1 Promille Alkohol ist der Führerschein direkt an den Polizeibeamten zu überreichen. Gleiches gilt, wenn die Polizei Sie zum wiederholten Male mit einem hohen Promillewert anhält.
Beim Fahren unter Drogeneinfluss ist es abhängig von der Menge und der Art der konsumierten Rauschmittel, welche Maßnahmen von der Polizei getroffen werden.
Zu schnelles Fahren kann Sie den Führerschein kosten!
Sofern Sie die Geschwindigkeit nur etwas überschreiten, müssen Sie sich natürlich nicht um Ihren Führerschein sorgen. Sofern Sie das Tempolimit innerhalb einer Ortschaft um 31 km/h überschreiten, werden Sie Ihren Führerschein abgeben müssen. Die Grenze für ein Fahrverbot außerhalb der Ortschaft liegt bei 41 km/h. Übrigens kann Ihnen der Führerschein auch eingezogen werden, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres zum wiederholten Male eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begehen.
Über Rot fahren ist kein Kavaliersdelikt!
Schon kleine Kinder wissen, dass man bei einer roten Ampel anzuhalten hat, auch wenn weit und breit kein Auto zu sehen ist. Vor allem als Autofahrer kann man mit solch einem Verhalten nämlich andere Verkehrsteilnehmer, beispielsweise Fußgänger sehr verletzen. Das Fahren über Rot kann aus eben diesem Grund mit einem Führerscheinentzug oder einer hohen Geldstrafe einhergehen. Vor allem in dem Fall, in dem Sie eine Ampel überfahren, die über eine Sekunde lang rot leuchtet, werden Sie mit besonders harten Strafen rechnen müssen.
Fahrerflucht, eine der schlimmsten Verkehrssünden, wird hart bestraft!
Fahrerflucht bedeutet, dass Sie sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen. Sie gilt als eine der schlimmsten Verkehrssünden. Insbesondere, wenn Ihnen bei der Flucht bewusst war, dass Sie jemanden verletzt, beziehungsweise getötet oder einem fremden Gegenstand einen erheblichen Sachschaden zugefügt haben, müssen Sie Ihren Führerschein abgeben und mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Sammeln Sie nicht zu viele Punkte in Flensburg!
Bedenken Sie, dass Sie Ihr Konto in Flensburg nur mit maximal 8 Punkten belasten dürfen. Sofern Sie diese Anzahl an Punkten erreichen, müssen Sie Ihren Führerschein ebenso abgeben.
Führerscheinentzug und Fahrverbot – Nicht dasselbe!
Oft werden die Begriffe Führerscheinentzug und Fahrverbot im allgemeinen Sprachgebrauch als Synonyme verwendet, jedoch ist dies nicht ganz korrekt. Die Gemeinsamkeit zwischen beiden Begriffen besteht darin, dass Sie in beiden Fällen Ihre Fahrerlaubnis abgeben müssen.
Das Fahrverbot ist auf einen bis drei Kalendermonate begrenzt, wobei dies alle Fahrzeugarten umfasst. Nach Ablauf dieser Zeit erhalten Sie Ihren Führerschein per Post zurück oder müssen diesen bei der zuständigen Führerscheinstelle abholen. Sofern diese Strafzeit abgeschlossen ist, dürfen Sie jedoch wieder ein Fahrzeug führen, im besten Falle nun regelkonform.
Sofern der Führerschein aber durch einen richterlichen Beschluss entzogen wird, also ein Führerscheinentzug vorliegt, wird Ihre Fahrerlaubnis ungültig. Das bedeutet, dass Sie von nun an kein Fahrzeug mehr führen dürfen, lediglich das Fahren des Mofas ist in einem solchen Falle erlaubt. Frühestens nach einer Sperrfrist von 6 Monaten haben Sie die Möglichkeit, Ihre Papiere zurückzuerlangen, vorausgesetzt, Sie erfüllen die behördlichen Bedingungen. Letztere können eine Nachschulung oder die Absolvierung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung umfassen.
Ein schlimmes Verkehrsdelikt begangen – Der Führerscheinentzug und die Sperrfrist
Die Frage, ob man den Führerscheinentzug zeitlich verschieben könne, hört die Polizei oft. Normalerweise ist die Antwort von dem Grund eben dieser Strafe abhängig: Wenn Sie beispielsweise zum wiederholten Male von der Polizei angehalten wurden, weil Sie unter Einfluss von Alkohol oder Drogen fuhren, wird Ihre Fahrerlaubnis unverzüglich einbehalten. Dieser Fall tritt dann ein, wenn eine direkte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen werden kann.
Genauso wie beim Fahrverbot gilt aber, dass der Führerscheinentzug rechtskräftig gemacht werden muss, bevor die Strafe tatsächlich einsetzen kann. Hierbei entscheidet der Richter, welche Sperrzeit Ihnen ausgesprochen wird. Diese kann verkürzt werden, jedoch gelingt dies in der Regel nur mit der Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht. In der Regel ist eine Verkürzung um ein bis drei Monate möglich, sie kann sogar komplett aufgehoben werden, wenn Sie sich seit drei Monaten als Fußgänger fortbewegen und sich während dieser Zeit nichts zuschulden haben kommen lassen.
Nachdem die von den Behörden festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Führerschein wiederzuerlangen. Zuvor müssen Sie einen Antrag stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet anschließend, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um wieder offiziell ein Fahrzeug führen zu dürfen. Die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung oder die Anordnung eines Besuchs des Aufbauseminars sind hierbei keine Seltenheit. Diese können Kosten von 100 bis 1800 Euro nach sich ziehen, welche von Ihnen zu tragen sind. Können Sie die Erfüllung der Voraussetzungen nachweisen, sind Sie Ihrem Führerschein sehr nahe.