Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und alle Informationen der Führerscheinstelle Freiburg im Breisgau.
Führerscheinstelle Freiburg im Breisgau – Adresse und Kontaktdaten
Inhaltsverzeichnis
- Adresse: Führerscheinstelle Freiburg, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg
- Telefon: 0761 201-4820, -4855, -4851 (A-FEK), -4854 (FEL-J), -4852 (K-Müller, M), -4855 (Müller, N-S), -4853 (T-Z)
- Fax: 0761 201-4898
- Email: fahrerlaubnisbehoerde@stadt.freiburg.de
- Webseite: https://www.service-bw.de/
- Öffnungszeiten: Mo. 07:30 – 12:00 Uhr, Di. 07:30 – 18:00 Uhr, Mi. 07:30 – 18:00 Uhr, Do. 07:30 – 18:00 Uhr, Fr. 07:30 – 12:30 Uhr, Samstag nach Terminvereinbarung
Führerscheinstelle Freiburg – Aufgaben und Zuständigkeit
Der Aufgabenbereich der Führerscheinstelle Freiburg umfasst alles, was mit der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr zu tun hat. Dies bedeutet, dass die Behörde für die erstmalige Erteilung, Neuausstellung oder Verlängerung von Führerscheinen zuständig ist.
Die wichtigsten Aufgaben der Führerscheinstelle sind:
- Erst- und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Ausstellung eines Ersatzführerscheins
- Umschreibungen und Verlängerungen der Fahrerlaubnis
- Namensänderungen in der Fahrerlaubnis
- Erteilung einer Fahrerkarte
- Entzug der Fahrerlaubnis
Die genaue Abgrenzung der Zuständigkeiten der für die Fahrerlaubnis zuständigen Behörden ist in § 73 Abs. 1 § 1 FeV (FeV = Fahrerlaubnisverordnung bzw. Zulassungsverordnung zum Straßenverkehr) geregelt.
Termin bei der Führerscheinstelle in Freiburg
Bei den meisten Führerscheinstellen können Sie online, telefonisch oder per E-Mail einen Termin buchen. Die meisten Führerscheinämter sind mittlerweile mit ihren eigenen Websites online, auf denen Formulare zur Terminanmeldung zur Verfügung stehen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig haben, bevor Sie die Behörde besuchen.
Welche Unterlagen werden bei der Führerscheinstelle benötigt?
Zur Beantragung eines neuen Führerscheins müssen der Fahrerlaubnisbehörde ein gültiger Personalausweis und ein biometrisches Lichtbild vorgelegt werden. Dies gilt sowohl für die Erstausstellung eines Führerscheins als auch für die Neuausstellung nach Verlust oder Diebstahl. Soll die Fahrerlaubnis nach dem Entzug der Fahrerlaubnis abgegeben werden, sind diese Unterlagen ebenfalls erforderlich. Liegt kein gültiger Personalausweis vor, reicht in der Regel ein Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung aus. Die Zulassungsbescheinigung darf jedoch nicht älter als 3 Monate sein.
Wird eine Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen D und D1 beantragt, muss neben dem Personalausweis ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei den Behörden (Belegtyp O) im Fahrerlaubnisamt vorgelegt werden. Das Führungszeugnis wird von der ausstellenden Behörde direkt an die Führerscheinstelle übermittelt. Die Beglaubigung des Führungszeugnisses wird auf Antrag erteilt.
Der alte Führerschein wird vom Führerscheinamt benötigt, um den alten Papierführerschein (ausgestellt vor dem 31. Dezember 1998) gegen den europäischen Kartenführerschein zu tauschen. Auf Wunsch kann die alte Papierlizenz nach dem Umtausch behalten werden. Es wird dann gestanzt (gestanzt), damit wir sehen können, dass es nicht mehr gültig ist. Bei der Beantragung eines internationalen Führerscheins wird erneut der europäische Kartenführerschein benötigt. Der alte Papierführerschein reicht nicht aus, um einen internationalen Führerschein zu beantragen. Um unnötige Fahrten und Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle über die erforderlichen Unterlagen erkundigen.
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Die Gebühren, die die Behörden für den Führerschein erheben dürfen, sind in der „GebOSt“ „Gebührenordnung für Straßenverkehrsmaßnahmen“ festgelegt. Der Gesetzgeber räumt den Behörden einen gewissen Gestaltungsspielraum ein.
- Beantragung der Ersterteilung eines Führerscheins: 35 – 50 Euro
- Prüfung eines Antrags auf Erteilung, Verlängerung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis: 5,10 Euro
- Umtausch des alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein: 24 Euro
- Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug: 33,20 bis 256 Euro
- Erteilung, Ersatzausstellung oder Versagung des internationalen Führerscheins: 11,20 bis 15,30 Euro
Die Kosten für den Umtausch des alten Führerscheins gegen einen EU-Kartenführerschein sind deutschlandweit mit 24 Euro gleich.
Weitere Links und Quellen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)