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Führerscheinstelle Köln

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und alle Informationen der Führerscheinstelle Köln.

Führerscheinstelle Stadt Köln – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Führerscheinstelle Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
  • Telefon: 0221 / 221 261 55
  • Fax: 0221 / 221 223 00
  • Email: fuehrerschein@stadt-koeln.de
  • Webseite: https://www.stadt-koeln.de/
  • Öffnungszeiten: Mo. 08.00 – 12.00 Uhr, Di. 08.00 – 12.00 Uhr, Mi. 08.00 – 12.00 Uhr, Do. 08.00 – 12.00 Uhr, Fr. 08.00 – 12.00 Uhr

Führerscheinstelle Stadt Köln – Bürgeramt Rodenkirchen – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Führerscheinstelle Stadt Köln – Bürgeramt Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln
  • Telefon: 0221/221-92218
  • Fax: 0221/221-92200
  • Email: buergeramt-rodenkirchen@stadt-koeln.de
  • Webseite: https://www.stadt-koeln.de/
  • Öffnungszeiten: Montag, 7:30 bis 12 Uhr, Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr, Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr, Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr, Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

Führerscheinstelle Stadt Köln – Bürgeramt Lindenthal – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Führerscheinstelle Köln – Bürgeramt Lindenthal, Aachener Straße 220, 50931 Köln
  • Telefon: 0221/221-93531
  • Fax: 0221/5221-93212
  • Email: meldehalle-lindenthal-info@stadt-koeln.de
  • Webseite: https://www.stadt-koeln.de/
  • Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 7:30 bis 15 Uhr, Dienstag von 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr, Freitags von 7:30 bis 12 Uhr

Führerscheinstelle Stadt Köln – Bürgeramt Ehrenfeld – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Führerscheinstelle Stadt Köln – Bürgeramt Ehrenfeld, Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln
  • Telefon: 0221/221-94378
  • Fax: 0221/221-94219
  • Email: meldehalle-ehrenfeld-info@stadt-koeln.de
  • Webseite: https://www.stadt-koeln.de/
  • Öffnungszeiten: Montag, 7:30 bis 15 Uhr, Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr, Mittwoch, 7:30 bis 15 Uhr, Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr, Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

Führerscheinstelle Stadt Köln – Bürgeramt Nippes – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Führerscheinstelle Stadt Köln – Bürgeramt Nippes, Neusser Straße 450, 50733 Köln
  • Telefon: 0221/221-95162
  • Fax: 0221/221-95298
  • Email: meldehalle-nippes-info@stadt-koeln.de
  • Webseite: https://www.stadt-koeln.de/
  • Öffnungszeiten: Montag, 7:30 bis 15 Uhr, Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr, Mittwoch, 7:30 bis 15 Uhr, Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr, Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

Führerscheinstelle Stadt Köln – Bürgeramt Chorweiler – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Führerscheinstelle Stadt Köln – Bürgeramt Chorweiler, Pariser Platz 1, 50765 Köln
  • Telefon: 0221/221-96215
  • Fax: 0221/221-96343
  • Email: meldehalle-nippes-info@stadt-koeln.de
  • Webseite: https://www.stadt-koeln.de/
  • Öffnungszeiten: Montag, 7:30 bis 15 Uhr, Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr, Mittwoch, 7:30 bis 15 Uhr, Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr, Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

Führerscheinstelle Stadt Köln – Bürgeramt Porz – Adresse und Kontaktdaten

Führerscheinstelle Stadt Köln – Bürgeramt Kalk – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Führerscheinstelle Stadt Köln – Bürgeramt Kalk, Kalker Hauptstraße 247 – 273, 51103 Köln
  • Telefon: 0221/221-98216
  • Fax: 0221/221-98290
  • Email: meldehalle-kalk-info@stadt-koeln.de
  • Webseite: https://www.stadt-koeln.de/
  • Öffnungszeiten: Montag, 7:30 bis 15 Uhr, Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr, Mittwoch, 7:30 bis 15 Uhr, Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr, Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

Führerscheinstelle Stadt Köln – Bürgeramt Mülheim – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Führerscheinstelle Stadt Köln – Bürgeramt Mülheim, Wiener Platz 2 a, 51065 Köln
  • Telefon: 0221/221-99214
  • Fax: 0221/221-99341
  • Email: buergeramt-muelheim@stadt-koeln.de
  • Webseite: https://www.stadt-koeln.de/
  • Öffnungszeiten: Montag, 7:30 bis 15 Uhr, Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr, Mittwoch, 7:30 bis 15 Uhr, Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr, Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

Führerscheinstelle Köln – Aufgaben und Zuständigkeit

Der Aufgabenbereich der Führerscheinstelle Köln umfasst alles, was mit der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr zu tun hat. Dies bedeutet, dass die Behörde für die erstmalige Erteilung, Neuausstellung oder Verlängerung von Führerscheinen zuständig ist.

Die wichtigsten Aufgaben der Führerscheinstelle sind:

  • Erst- und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Ausstellung eines Ersatzführerscheins
  • Umschreibungen und Verlängerungen der Fahrerlaubnis
  • Namensänderungen in der Fahrerlaubnis
  • Erteilung einer Fahrerkarte
  • Entzug der Fahrerlaubnis

Die genaue Abgrenzung der Zuständigkeiten der für die Fahrerlaubnis zuständigen Behörden ist in § 73 Abs. 1 § 1 FeV (FeV = Fahrerlaubnisverordnung bzw. Zulassungsverordnung zum Straßenverkehr) geregelt.

Termin bei der Führerscheinstelle in Köln

Bei den meisten Führerscheinstellen können Sie online, telefonisch oder per E-Mail einen Termin buchen. Die meisten Führerscheinämter sind mittlerweile mit ihren eigenen Websites online, auf denen Formulare zur Terminanmeldung zur Verfügung stehen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig haben, bevor Sie die Behörde besuchen.

Welche Unterlagen werden bei der Führerscheinstelle benötigt?

Zur Beantragung eines neuen Führerscheins müssen der Fahrerlaubnisbehörde ein gültiger Personalausweis und ein biometrisches Lichtbild vorgelegt werden. Dies gilt sowohl für die Erstausstellung eines Führerscheins als auch für die Neuausstellung nach Verlust oder Diebstahl. Soll die Fahrerlaubnis nach dem Entzug der Fahrerlaubnis abgegeben werden, sind diese Unterlagen ebenfalls erforderlich. Liegt kein gültiger Personalausweis vor, reicht in der Regel ein Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung aus. Die Zulassungsbescheinigung darf jedoch nicht älter als 3 Monate sein.

Wird eine Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen D und D1 beantragt, muss neben dem Personalausweis ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei den Behörden (Belegtyp O) im Fahrerlaubnisamt vorgelegt werden. Das Führungszeugnis wird von der ausstellenden Behörde direkt an die Führerscheinstelle übermittelt. Die Beglaubigung des Führungszeugnisses wird auf Antrag erteilt.

Der alte Führerschein wird vom Führerscheinamt benötigt, um den alten Papierführerschein (ausgestellt vor dem 31. Dezember 1998) gegen den europäischen Kartenführerschein zu tauschen. Auf Wunsch kann die alte Papierlizenz nach dem Umtausch behalten werden. Es wird dann gestanzt (gestanzt), damit wir sehen können, dass es nicht mehr gültig ist. Bei der Beantragung eines internationalen Führerscheins wird erneut der europäische Kartenführerschein benötigt. Der alte Papierführerschein reicht nicht aus, um einen internationalen Führerschein zu beantragen. Um unnötige Fahrten und Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle über die erforderlichen Unterlagen erkundigen.

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Die Gebühren, die die Behörden für den Führerschein erheben dürfen, sind in der „GebOSt“ „Gebührenordnung für Straßenverkehrsmaßnahmen“ festgelegt. Der Gesetzgeber räumt den Behörden einen gewissen Gestaltungsspielraum ein.

  • Beantragung der Ersterteilung eines Führerscheins: 35 – 50 Euro
  • Prüfung eines Antrags auf Erteilung, Verlängerung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis: 5,10 Euro
  • Umtausch des alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein: 24 Euro
  • Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug: 33,20 bis 256 Euro
  • Erteilung, Ersatzausstellung oder Versagung des internationalen Führerscheins: 11,20 bis 15,30 Euro

Die Kosten für den Umtausch des alten Führerscheins gegen einen EU-Kartenführerschein sind deutschlandweit mit 24 Euro gleich.

Weitere Links und Quellen