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Internationaler Führerschein – Alle Infos zur Beantragung

Wenn Sie außerhalb Deutschlands mit einem Auto unterwegs sein möchten, brauchen Sie in manchen Staaten mehr als nur Ihren deutschen Führerschein, nämlich den sogenannten Internationalen Führerschein. In welchen Ländern welche Regelungen gelten, und was Sie noch beachten müssen, darauf gehen wir im Folgenden ein.

Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?

Ein Internationaler Führerschein kann nur am Wohnort beantragt werden. Anlaufstelle ist dabei die Führerscheinstelle, die sich beim Straßenverkehrsamt befindet.

Wie lange dauert die Beantragung?

Die Dauer, bis Sie einen Internationalen Führerschein in den Händen halten können, hängt davon ab, ob Sie bereits einen sogenannten EU-Kartenführerschein besitzen. Wenn dies der Fall ist, dann bekommen Sie den Internationalen Führerschein umgehend nach der Beantragung.

Wenn Sie jedoch noch im Besitz eines alten Führerscheins sind, dauert es länger. In diesem Fall kommt noch eine Bearbeitungszeit von sechs Wochen dazu, da Ihr alter Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht wird. Wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist, bekommen Sie diesen und den Internationalen Führerschein gleichzeitig überreicht.

Wie lange ist der Internationale Führerschein gültig?

Es gibt zwei Arten des Internationalen Führerscheins. Im Normalfall wird das Abkommen von 1926 zugrunde gelegt, so dass der Internationale Führerschein drei Jahre gültig ist.

Was kostet der Internationale Führerschein?

Je nach Region wird Ihr Internationaler Führerschein Sie um die 15 bis etwa 20 Euro kosten. Die genauen Preise können Sie online auf der Website der für Sie zuständigen Führerscheinstelle einsehen.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?

Sie sollten – neben dem oben genannten Betrag – auch noch Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie Ihren aktuellen Führerschein zur Führerscheinstelle mitbringen. Wie oben bereits beschrieben, muss es sich bei Ihrem Führerschein um den sogenannten EU-Kartenführerschein handeln.

In welchen Ländern brauche ich den Internationalen Führerschein?

Wenn Sie einen gültigen deutschen Führerschein besitzen, ist weder innerhalb der Europäischen Union (EU), noch innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ein Internationaler Führerschein nötig. Das gilt übrigens auch für die alten Führerscheine, sprich: die rosa und grauen Exemplare. Zusätzlich können Sie auch in Bosnien-Herzegowina, Serbien, der Türkei, Belarus (Weißrussland) und der Schweiz mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Empfohlen wird der Internationale Führerschein innerhalb Europas jedoch in Russland, der Ukraine, Albanien und Moldawien.

Außerhalb Europas ist es meistens vorgeschrieben, dass ein Internationaler Führerschein mitgeführt wird. In den USA und Kanada ist es nicht überall Pflicht, einen Internationalen Führerschein zu besitzen und bei sich zu haben, dennoch wird er auch hier empfohlen, da er im Umgang mit Behörden und Autovermietungen einiges erleichtert.

Für Australien und Neuseeland gilt: der deutsche Führerschein reicht bei begrenztem Aufenthalt aus, wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung bei sich haben.

In China und Japan wird der deutsche Führerschein nicht anerkannt. Während Sie in ersterem Land für bis zu drei Monate eine vorläufige Fahrerlaubnis brauchen, ist in Japan eine Übersetzung des deutschen Führerscheins nötig.

In den Vereinigten Arabischen Emiraten ist empfohlen, eine Übersetzung des deutschen Führerscheins und einen Internationalen Führerschein mitzuführen. Katar akzeptiert für sieben Tage sogar den deutschen Führerschein, danach brauchen Sie eine vorläufige Fahrerlaubnis.

In Thailand und Kenia ist der Internationale Führerschein nur drei Monate gültig und in Sri Lanka müssen Sie eine vorübergehende Fahrerlaubnis beantragen, die Sie über einen zusätzlichen Internationalen Führerschein bekommen.

Weitere Informationen zu Führerscheinen im Ausland finden Sie auch beim Auswärtigen Amt.