Von Trunkenheit am Steuer über Fahrlässigkeit im Straßenverkehr bis hin verkehrsrechtlichen Straftaten – eine medizinisch psychologische Untersuchung ist die Folge eines unverantwortlichen Verhaltens und soll die Fahreignung des Fahrers feststellen. Bei Anordnung einer MPU sehen sich Betroffene mit zahlreichen Fragen konfrontiert. Neben dem Ablauf sowie den entstehenden Kosten stellt sich die Frage nach der richtigen Vorbereitung.
Was ist eine MPU?
Inhaltsverzeichnis
Bei der MPU, umgangssprachlich auch Idiotentest, handelt es sich um eine medizinisch psychologische Untersuchung zur Feststellung der Fahrtauglichkeit eines auffällig gewordenen Fahrers. Je nach Untersuchungsbefund erfolgt der Einzug oder die Herausgabe des Führerscheins. Grundlage der Entscheidung bildet das Risiko einer Rückfälligkeit des Fahrers. Mögliche Gründe für eine Anordnung sind vielfältig.
Welche Gründe existieren?
Die Gründe für die Anordnung einer MPU sind facettenreich. Zu ihnen gehören nicht selbstverschuldete Anlässe wie körperliche Beeinträchtigungen oder Krankheiten, welche die Teilhabe am Straßenverkehr erschweren. Zu ihnen gehören etwa ein eingeschränktes Hör- und Sehvermögen, Diabetes, Epilepsie, Lähmungen, Gleichgewichtsstörungen oder fehlende Gliedmaßen. Neben der körperlichen Eignung spielt vor allen Dingen eine geistige Eignung eine Rolle. Ein hohes Aggressionspotential, eine emotionale Unreife und fehlende Selbstkontrolle können den Ausschluss aus dem Straßenverkehr zur Folge haben.
Einer der häufigsten Gründe für die Anordnung einer MPU ist nach wie vor jedoch das Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol. Hierzulande existiert die legale Menge für Alkohol bei 0,5 Promille. Ein erhöhter Alkoholgehalt im Blut sorgt für mindestens zwei Punkte sowie Fahrverbot und ein Bußgeld in Höhe von etwa 500 Euro. Ab 1,1 Promille erfolgt ein Führerscheinentzug. Ab 1,6 Promille ist die MPU fällig. Diese Werte sind als Richtlinien, nicht als absolute Grenzwerte zu verstehen.
Im Falle von Alkoholproblemen und auffälligem Verhalten ist die MPU als Auflage auch bei deutlich niedrigeren Alkoholkonzentrationen möglich. Im Falle anderer Drogen droht sie bereits beim reinen Nachweis eines Konsums. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Droge als Fahrer oder Mitfahrer nachgewiesen wurde. Selbst ein positiver Drogentest als einfacher Passant kann eine MPU nach sich ziehen. Die einzige Ausnahme bildet die Droge Cannabis. Erst ein regelmäßiger Konsum oder Mischkonsum bietet Grundlage zur Anordnung einer Untersuchung.
Letztlich wird auch im Falle einer vollen Punktekarte in Flensburg eine MPU fällig. Die magische Grenze ist nach dem 7 Punkt erreicht.
Wie gestaltet sich der Ablauf?
Ist der Führerschein erst weg, ist vorerst ein Antrag auf eine Wiedererteilung bei der lokalen Führerscheinstelle zu stellen. Sämtliche Voraussetzungen zur Erteilung sollten erfüllt sein. Ob eine MPU notwendig ist, stellt sich jetzt heraus. Im Grunde ist die Untersuchung in drei Teile gegliedert:
1. Ein medizinischer Check
2. Ein Leistungstest
3. Ein psychologisches Gespräch
Das Gespräch bildet das Rückgrat der Untersuchung und wird vom Gutachter schriftlich dokumentiert. Je nach Wunsch ist auch die Erstellung Videoaufzeichnung des Gesprächs im Bereich des möglichen. Die Auswahl der Stelle zur Begutachtung steht dem Betroffenen frei. Obgleich die zuständige Führerscheinstelle hier keinerlei Voraussetzungen setzt, sind lediglich amtlich anerkannte Stellen gültig. Jede Stelle geht nach demselben Schema vor.
Wie sinnvoll ist eine Vorbereitung?
Grundsätzlich ist die Vorbereitung nicht zwingend vorgeschrieben, je nach Fall jedoch durchaus empfehlenswert. Nur in seltenen Fällen schaffen es Betroffene ohne jegliche Vorbereitung durch die Untersuchung. Zu den möglichen Maßnahmen zählen etwa Informationsabende, Gruppenkurse, Einzelgespräche oder psychologische Gespräche. In jedem Fall ist die Wahl eines seriösen Anbieters bereits die halbe Miete. Angebote mit Erfolgsgarantie oder zu günstigen Preisen sollten Misstrauen wecken.
Welche Kosten entstehen im Verlauf?
Die Vorbereitung und somit die Kosten richten sich nach dem vorliegenden Vergehen. Obwohl die Kosten dementsprechend starken Schwankungen unterliegen, werden zwischen 500 und 2000 Euro fällig. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Unterpunkten zusammen. Die jeweiligen Begutachtungsstellen sind nicht an gesetzliche Regelungen gebunden und besitzen individuelle Preisgestaltungen.
Ein hoher Kostenfaktor ist die Vorbereitung. Je nach Kurs entstehen hier Kosten in niedrigen vierstelligen Beträgen. Ein einfacher Gruppenkurs beim TÜV schlägt bereits mit rund 800 Euro zu Buche. Individuelle Beratungsgespräche hingegen kosten pro Sitzung etwa 100 Euro. Die Anzahl an notwendigen Sitzungen richten sich nach der Lernfähigkeit des Betroffenen sowie dem Vergehen. Im Schnitt fallen hier erneut etwa knapp 1500 Euro an. Im Falle einer Drogen oder Alkoholabhängigkeit ist die Abstinenz die Grundvoraussetzung einer Wiedererteilung des Führerscheins. Eine Haaranalyse kostet jeweils 300 Euro, ein Urintest 100 Euro. Die Kosten hierfür lassen sich nicht auf den Staat umwälzen.