Führerschein der Klasse B: Der Weg zur Unabhängigkeit auf vier Rädern
Inhaltsverzeichnis
- 1 Führerschein der Klasse B: Der Weg zur Unabhängigkeit auf vier Rädern
- 1.1 Das Wichtigste zum Führerschein der Klasse B
- 1.2 Voraussetzungen für den Pkw-Führerschein
- 1.2.1 Mindestalter
- 1.2.2 Sehtest
- 1.2.3 Erste-Hilfe-Kurs
- 1.2.4 So läuft die Fahrschulausbildung ab
- 1.2.5 Kosten für den Führerschein der Klasse B
- 1.2.6 Erweiterungen und Zusatzberechtigungen für den Führerschein der Klasse B
- 1.2.7 Eingeschlossene Führerscheinklassen
- 1.2.8 Gültigkeit und Erneuerung des Führerscheins der Klasse B
- 1.2.9 FAQ: Führerschein der Klasse B
- 1.2.10 Fazit
Der Führerschein der Klasse B bedeutet für viele junge Menschen einen großen Schritt in die Selbstständigkeit. Mit dieser Fahrerlaubnis können sie sich ohne die Abhängigkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln oder den Eltern eigenständig mit einem Auto im Straßenverkehr bewegen. Aber welche Voraussetzungen müssen für den Erwerb erfüllt werden und wie läuft die Fahrschulausbildung ab? In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Pkw-Führerschein.
Das Wichtigste zum Führerschein der Klasse B
- Mindestalter: 18 Jahre, ab 17 Jahren im Rahmen des „Begleiteten Fahrens“ möglich.
- Fahrzeugbeschränkung: Kfz bis 3.500 kg, maximal 8 Personen (Fahrer ausgeschlossen), Anhänger bis 750 kg oder Gesamtgewicht von Kfz und Anhänger max. 3.500 kg.
- Eingeschlossene Klassen: AM (Mopeds), L (landwirtschaftliche Zugmaschinen).
- Kosten: Zwischen 1.000 und 2.200 Euro, je nach Fahrschule und Region.
- Gültigkeit: Unbefristet, das Dokument muss jedoch alle 15 Jahre erneuert werden.
Voraussetzungen für den Pkw-Führerschein
Um den Führerschein der Klasse B zu erwerben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:
Mindestalter
Das reguläre Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins der Klasse B liegt bei 18 Jahren. Allerdings gibt es in Deutschland das Modell des „Begleiteten Fahrens ab 17“. Hierbei dürfen Jugendliche bereits mit 17 Jahren einen Pkw führen, jedoch nur in Begleitung einer eingetragenen Person. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
Sehtest
Um sicherzustellen, dass Sie über die nötige Sehschärfe verfügen, ist ein bestandener Sehtest Pflicht. Dieser kann bei einem Optiker oder Augenarzt durchgeführt werden und prüft Ihre Sehleistung. Falls eine Brille oder Kontaktlinsen notwendig sind, wird dies im Führerschein mit einer entsprechenden Schlüsselnummer (z. B. 01.01 für Brille) vermerkt.
Erste-Hilfe-Kurs
Ein Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten ist ebenfalls Voraussetzung für den Führerschein der Klasse B. Dieser Kurs vermittelt die Grundlagen lebensrettender Sofortmaßnahmen, die bei einem Verkehrsunfall entscheidend sein können.
So läuft die Fahrschulausbildung ab
Die Fahrschulausbildung für den Führerschein der Klasse B umfasst sowohl theoretische als auch praktische Teile.
Theorieunterricht
Insgesamt müssen Sie 14 Doppelstunden Theorieunterricht absolvieren, davon sind 12 Doppelstunden allgemeiner Grundstoff und 2 Doppelstunden spezifisch auf den Pkw-Verkehr bezogen. Dieser Unterricht deckt die wichtigsten Verkehrsregeln, Sicherheitsthemen und das Verhalten in verschiedenen Verkehrssituationen ab. Die Theorieprüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen, bei denen maximal 10 Fehlerpunkte erlaubt sind.
Praxisunterricht
Die praktische Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet eine flexible Anzahl an Übungsstunden, die je nach Fahrgeschick des Fahrschülers variiert. Zusätzlich müssen folgende Sonderfahrten absolviert werden:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Die praktische Prüfung dauert etwa 45 Minuten und beinhaltet das sichere Führen des Fahrzeugs im Straßenverkehr sowie das Beherrschen bestimmter Manöver wie Einparken, Anfahren am Berg und Gefahrenbremsungen.
Kosten für den Führerschein der Klasse B
Die Kosten für den Erwerb des Pkw-Führerscheins variieren je nach Fahrschule, Region und der Anzahl der benötigten Fahrstunden. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der typischen Kostenpunkte:
Kostenpunkt | Betrag (ca.) |
---|---|
Sehtest | 6 – 15 Euro |
Erste-Hilfe-Kurs | 20 – 30 Euro |
Anmeldegebühr Fahrschule | 200 – 300 Euro |
Übungsstunden (pro Stunde) | 30 – 45 Euro |
Sonderfahrten (pro Stunde) | 40 – 60 Euro |
Theorieprüfung | 22,49 Euro |
Praxisprüfung | 91,75 Euro |
Ausstellung des Führerscheins | 30 – 50 Euro |
Insgesamt können die Kosten zwischen 1.000 und 2.200 Euro liegen, abhängig von der Region und der Anzahl der Fahrstunden.
Erweiterungen und Zusatzberechtigungen für den Führerschein der Klasse B
Anhänger mit dem B-Führerschein
Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg ziehen. Ist der Anhänger schwerer, darf das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht überschreiten.
Schlüsselzahl B96
Mit der Erweiterung B96 dürfen Sie Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 750 kg ziehen, wobei die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger ein Gesamtgewicht von 4.250 kg nicht überschreiten darf. Diese Erweiterung erfordert keinen zusätzlichen Führerscheintest, sondern lediglich eine theoretische und praktische Schulung.
Führerscheinklasse BE
Wer größere Anhänger ziehen möchte, kann den Führerschein der Klasse BE erwerben. Damit dürfen Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern bis 3.500 kg gefahren werden. Die Erweiterung auf BE erfordert eine praktische Prüfung, jedoch keine zusätzliche theoretische Prüfung.
Eingeschlossene Führerscheinklassen
Mit dem Führerschein der Klasse B sind Sie auch berechtigt, Fahrzeuge der folgenden Klassen zu fahren:
- Klasse AM: Zweirädrige Kleinkrafträder (z. B. Mopeds) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum.
- Klasse L: Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und Anhängern bis 25 km/h.
Gültigkeit und Erneuerung des Führerscheins der Klasse B
Der Führerschein der Klasse B ist unbefristet gültig. Allerdings muss das Führerscheindokument selbst alle 15 Jahre erneuert werden, um den aktuellen EU-Richtlinien zu entsprechen. Diese Regelung betrifft Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Führerscheine, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, müssen bis 2033 umgetauscht werden. Eine erneute Prüfung ist bei der Erneuerung nicht erforderlich.