B196-Führerschein: Voraussetzungen, Kosten und Beantragung
Inhaltsverzeichnis
Der B196-Führerschein ist eine Erweiterung des Pkw-Führerscheins der Klasse B, die seit Anfang 2020 das Führen von Leichtkrafträdern erlaubt. Diese Erweiterung ist ideal für alle, die Motorräder bis 125 ccm fahren möchten, ohne einen vollständigen Motorradführerschein erwerben zu müssen. Hier sind die wichtigsten Infos.
Das Wichtigste zur B196-Erweiterung:
- Fahrzeuge: Erlaubt das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125ccm, max. 11 kW (15 PS).
- Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, 5 Jahre im Besitz der Klasse B.
- Schulung: 4 theoretische und 5 praktische Unterrichtseinheiten à 90 Minuten, keine Prüfung.
- Kosten: Zwischen 700 und 900 Euro für Schulung, ca. 30 Euro für die Eintragung.
- Anerkennung: Nur in Deutschland gültig, im Ausland nicht verwendbar.
Voraussetzungen für den B196-Führerschein
Um den B196 zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestens 25 Jahre alt sein
- Seit mindestens 5 Jahren im Besitz des Pkw-Führerscheins der Klasse B
- Eine Fahrschule besuchen und dort mindestens 4 Theorie- und 5 Praxiseinheiten à 90 Minuten absolvieren
- Keine Prüfung notwendig, nur eine Teilnahmebescheinigung
Fahrzeuge, die Sie mit B196 fahren dürfen
Mit dem B196-Führerschein können Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren, das bedeutet:
- Hubraum von maximal 125 ccm
- Motorleistung von höchstens 11 kW (15 PS)
- Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg
Kosten der B196-Erweiterung
Die Kosten für die B196-Schulung hängen von der Fahrschule ab, aber in der Regel sollten Sie mit 700 bis 900 Euro rechnen. Hinzu kommen Gebühren für die Eintragung der Schlüsselzahl, die meist 23 bis 29 Euro betragen.
Vorteile und Nachteile des B196
Vorteile:
- Schnelle und kostengünstige Erweiterung ohne Prüfungen
- Schnelle Schulung, oft als Intensivkurs möglich
- Kein Sehtest oder Erste-Hilfe-Kurs notwendig
Nachteile:
- Nicht im Ausland gültig (nur in Deutschland anerkannt)
- Kann nicht auf größere Motorradklassen erweitert werden
- Strenge Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, 5 Jahre Führerscheinbesitz
Beantragung der B196-Erweiterung
Nach Abschluss der Schulung können Sie die Eintragung der Schlüsselzahl bei der Führerscheinstelle beantragen. Hierfür benötigen Sie:
- Bescheinigung der Fahrschule
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Ihren Führerschein
Wichtig: Die Eintragung muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Schulung erfolgen.
So funktioniert die Schulung für den B196-Führerschein
Die Schulung zur Erweiterung auf B196 besteht aus einer Kombination von theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten. Laut Anlage 7b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- 4 Theorieeinheiten (jeweils 90 Minuten): Hier werden die grundlegenden Verkehrsregeln und Besonderheiten des Motorradfahrens vermittelt.
- 5 Praxiseinheiten (jeweils 90 Minuten): Die praktischen Fahrstunden finden auf einem Leichtkraftrad statt, wobei das sichere Handling und der Umgang mit typischen Verkehrssituationen geübt werden.
Die Schulung kann in vielen Fällen als Intensivkurs absolviert werden, was bedeutet, dass Sie den Kurs innerhalb weniger Tage abschließen können.
Fazit
Die B196-Erweiterung ist eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, Motorräder bis 125 ccm zu fahren, ohne einen vollständigen Motorradführerschein machen zu müssen. Sie richtet sich an Fahrer, die seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und mindestens 25 Jahre alt sind.
Wichtig: Diese Erweiterung gilt nur innerhalb Deutschlands und kann nicht auf größere Motorradklassen erweitert werden.